Informationen zu Aktuell
Hier finden Sie Hinweise zu aktuellen Veranstaltungen, die uns nach Redaktionsschluss erreicht haben sowie Ergänzungen (Nachschlag) zur jeweils aktuellen PHOTONEWS Ausgabe.
Nach Redaktionsschluss
Nachschlag
Dortmunder Fotostudenten protestieren
Am 11. und 12. Juli 2018 protestierten die Studierenden der Fachhochschule Dortmund vor dem Rektorat. Zu dem verschickten sie zwei Pressemeldungen: Pressemeldung 11.7. und Pressemeldung 12.7.
Rüdiger Schrader schrieb am 11. Juli folgenden offenen Brief an den Rektor der FH, Prof. Dr. Wilhelm Schwick:
"Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwick,
Sie nennen einen mangelnden Hochschulabschluss als Ablehnungsgrund für die Berufung von Christoph Bangert zum Professor für den Studiengang „Bildjournalismus und multimediales Storytelling“. In § 36 Absatz 3, des Hochschulgesetzes NRW heißt es: „Soweit es der Eigenart des Fachs und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von §36 Abs. 1 Nummer 1,3-5 auch eingestellt werden, wer hervorragende Leistungen in der Praxis nachweist.“
Abgesehen von Christoph Bangerts Hochschulabschluss am ICP, International Center of Photography in New York, – übrigens sprachlich und fachlich eine zu hohe Hürde für so viele renommierte, namhafte Kollegen (Namen nenne ich Ihnen gerne, wenn erwünscht) – kann ich Christoph Bangert ohne Weiteres hervorragende Praxisleistungen attestieren.
Ich kenne Christoph Bangert aus meiner 30jährigen Tätigkeit als Fotochef des „stern“ und als Fotochef des „FOCUS“-Magazin.
Seine Anfänge, seinen Werdegang, seine Fotografie, seine Entwicklung und seine Schritte zum Hochschuldozenten habe ich mit höchstem Respekt und Interesse verfolgt.
Über seine außergewöhnliche Fotografie insbesondere in Krisen- und Kriegsgebieten brauchen wir nicht zu diskutieren. Die spricht und steht für sich selbst auf unbestreitbar allerhöchstem Niveau.
Was fast noch mehr herausragt, sind sein Fachwissen, seine Didaktik und seine Auseinandersetzungsfähigkeit zum Themen-komplex „Bildjournalismus“.
In mehreren Diskussionsrunden und Gesprächen, an denen teilzunehmen ich das Vergnügen hatte, hat Christoph Bangert Experten, Politiker und Kollegen auf das Nachhaltigste beeindruckt mit seiner Streitlust, Rhetorik, Argumentationskraft und seiner Leidenschaft für Fotografie. Und nicht nur die, wie der Protest seiner Studenten gegen Ihre Entscheidung zeigt.
Ich fürchte, sehr geehrter Herr Prof. Dr. Schwick, durch Ihren Rückzug auf ein rein formalistisches Argument, das noch nicht einmal stichhaltig ist, wie oben angedeutet, offenbaren Sie eine eklatante Fehl-einschätzung Ihres Kollegen Christoph Bangert. Ich vermute, Sie wissen und ahnen nicht einmal, welches Juwel in fachlicher und menschlicher Hinsicht an Ihrer Hochschule praktiziert.
Ich bitte Sie daher höflichst, Ihre Überlegungen und Entschlüsse in der Causa Christoph Bangert nochmals zu reflektieren und zu korrigieren. Selbstverständlich stehe ich für ein referentielles Gespräch jederzeit zur Verfügung."
Als Ankündigung der Demonstation am 11. Juli 2018 schrieben die Studierenden:
"Grund für diesen Protest ist die Nichtberücksichtigung der studentischen Stimme bei wichtigen Personalentscheidungen. Der renommierte Fotojournalist Christoph Bangert wird aus unerfindlichen Gründen des Rektorats nicht in die Professur für „Bildjournalismus & Multimediales Storytelling“ berufen. Christoph Bangert hat sich über die letzten vier Semester in seiner Tätigkeit als Lehrbeauftragter im Studiengang Fotografie durch sein enormes Engagement und seine fachliche und didaktische Kompetenz maßgeblich zu einem höheren Ansehen des Studiengangs Fotografie beigetragen.
Das Rektorat nennt Herr Bangerts „mangelnden“ Hochschulabschluss als Grund für die Nichtvergabe der Professur. Christoph Bangert hält einen Hochschulabschluss des renommierten ICP (International Center of Photography) in New York. Dieser hochangesehene Abschluss wird jedoch in Deutschland nicht anerkannt. Obwohl das Hochschulgesetz NRW für diesen Fall explizit eine juristisch abgesicherte Lösung bietet, weigert sich das Rektorat aus unerfindlichen Gründen diese anzuwenden. Es handelt sich dabei um § 36 Absatz 3, Hochschulgesetz NRW: „Soweit es der Eigenart des Fachs und den Anforderungen der Stelle entspricht, kann abweichend von §36 Abs. 1 Nummer 1,3-5 auch eingestellt werden, wer hervorragende Leistungen in der Praxis nachweist.“
Nach mehreren erfolglosen Gesprächsversuchen zwischen Studierenden (mit Unterstützung von gewählten studentischen Vertretern: AStA, StuPa, Fasta) und dem Rektorat wurde deutlich, dass die Stimme der Studierenden nicht ernst genommen wird. Das letzte Gespräch mit dem Rektorat gipfelte mit einem Rausschmiss für die Studierenden. Aktuell nimmt der Rektor die Einladung zu einer Podiumsdiskussion, um sich den Fragen der Studierenden zu stellen, nicht an. Deshalb rufen die Studierenden zu einem friedlichen Protest vor dem Rektorat am Mittwoch, dem 11. Juli 2018 auf. Protestiert wird für mehr Demokratie, mehr Transparenz und mehr Mitspracherecht durch Studierende."
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